1. Allgemeines

1.1. Nachstehende Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil sämtlicher Angebote der Firma Bernhard Grünbauer – Weinbergweg 13 – 84056 Rottenburg a.d.Laaber und der mit ihr abgeschlossenen Verträge. Abweichende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Firma Bernhard Grünbauer ausdrücklich schriftlich in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Vertragsteilen genannt sind.

1.2. Alle Angebote, auch Preisangaben, Prospekte- und Anzeigeninhalte, sind freibleibend. Mündliche Abmachungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Alle mündlichen Vereinbarungen mit unseren Vertretern oder Angestellten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Bernhard Grünbauer.

1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit und verpflichten die Firma Bernhard Grünbauer auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

1.4. Die Geschäftsbedingungen von der Firma Bernhard Grünbauer gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

2. Preise

Die Preise verstehen sich ab Sitz der Firma Bernhard Grünbauer ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Zahlung

3.1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

3.2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3. Wird der Vertrag durch den Käufer nicht erfüllt, so ist die Firma Bernhard Grünbauer berechtigt, 35 % des vereinbarten Verkaufspreises ohne Nachweis als Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches ist dadurch nicht ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind ab Fälligkeit des Vertragspreises zu verzinsen. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferung

4.1. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Lieferschein der Firma Bernhard Grünbauer maßgebend.

4.2. Soweit von der Firma Bernhard Grünbauer in der Auftragsbestätigung Liefertermine genannt wurden, werden diese nach bestem Bemühen eingehalten, wobei eine Nachfrist von der Dauer der genannten Lieferzeit als vereinbart gilt.

4.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab dem Geschäftssitz der Firma Bernhard Grünbauer vereinbart.

4.4. Sofern der Käufer es wünscht, wird die Firma Bernhard Grünbauer die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

4.5. Der Käufer muss dem Lieferfahrzeug ermöglichen, bis auf 10 Meter an die Lieferadresse heranzufahren. Ist bei Lieferungen über das zweite Stockwerk hinaus kein Aufzug vorhanden, so wird die Firma Bernhard Grünbauer entstehende Aufwendungen zum Selbstkostenpreis berechnen.

4.6. Der Käufer oder von ihm bezeichnete Empfänger hat sich Schäden oder Minderlieferungen unverzüglich, bei Übergabe der Liefergegenstände vom Transporteur bescheinigen zu lassen. Transportschäden sind spätestens innerhalb von 5Werktagen nach Empfang der Liefergegenstände schriftlich mitzuteilen. Der Umfang unserer Haftung ist beschränkt auf die Ansprüche, die wir unsererseits gegenüber Dritten haben.

5. Mängelgewährleistung

5.1. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistung zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

5.2. Für gebrauchte Gegenstände wird gegenüber Unternehmern keine Gewährleistung übernommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.

5.3. Garantiezusagen lässt die Firma Bernhard Grünbauer nur gegen sich gelten, wenn diese schriftlich vereinbart sind und durch die Firma Bernhard Grünbauer oder seinen gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigt wurden.

6. Haftungsausschüsse über Beschränkungen

6.1. Die Firma Bernhard Grünbauer haftet für eigene vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie solche seiner gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Regelungen.

6.2. Die Firma Bernhard Grünbauer haftet im übrigen für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

6.3. Der Rücktritt ist bei nicht zu vertretender Pflichtverletzung ausgeschlossen.

6.4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Firma Bernhard Grünbauer nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherungen durchführt und dadurch sicherstellt, daß verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von der Firma Bernhard Grünbauer bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma Bernhard Grünbauer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die Firma Bernhard Grünbauer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

7.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

7.3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Firma Bernhard Grünbauer unverzüglich zu benachrichtigen.

7.4. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Bernhard Grünbauer zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt von der Firma Bernhard Grünbauer; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Bernhard Grünbauer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma Bernhard Grünbauer hätte dies ausdrücklich erklärt.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von der Firma Bernhard Grünbauer. Die Firma Bernhard Grünbauer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

8.2. Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

9. Verbindlichkeiten des Vertrages

9.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.